Verordnung von Ergotherapie
Die Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Leistung, die von Ärzt:innen verordnet wird und von der IV (Verfügung) und/oder den Krankenkassen (Kostengutsprache).
In die Ergotherapie kommen Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten. Diese können die Grob- und Feinmotorik, die Verarbeitung von Sinnesinformationen, die Handlungsplanung, das Lernen, die Kommunikationsfähigkeit und/oder das Verhalten betreffen.
Eine Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen (F82), cerebrale Bewegungsstörungen, ADS/ADHS oder eine Autismus-Spektrum-Störung sind von Kostenträgern anerkannte medizinische Indikationen für die Ergotherapie.